Neuer DGV Haftpflichtschutz

Ab 2022 ändern sich die Bedingungen für den vom Deutschen Golf Verband (DGV) organisierten Haftpflichtschutz für Golfspieler:innen.

Zukünftig ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer dem DGV angeschlossenen Golfanlage spielt, automatisch haftpflichtversichert.

Bisher gab es für alle Golfspieler:innen auf deutschen Golfplätzen eine vom DGV abgeschlossene Haftpflichtversicherung, die für Schäden bei der Ausübung des Golfsports, z.B. durch abirrende Golfbälle, mit einer Selbstbeteiligung von € 1.000,- aufkam. Diesen Automatismus gibt es ab 2022 nicht mehr. Nachdem Schadenssummen und -häufigkeit in den letzten Jahren sehr stark gestiegen sind, hat der bisherige Versicherer den Vertrag mit dem DGV nicht verlängert.

Denn der Golfsport ist nicht ganz ungefährlich. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. So können beim Golfspiel erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen, die von einer allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung nicht unbedingt abgedeckt sind.

Was tun?
Prüfen Sie zunächst, ob mögliche Schäden bei der Ausübung des Golfsports durch Ihre private Haftpflichtversicherung versichert sind. Wenn ja, dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Bitte fragen Sie konkret bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler nach und lesen Sie die Bedingungen Ihrer Haftplichtversicherung genau durch.

Wenn Ihre Haftpflichtversicherung nicht greift, dann können Sie den ab 2022 neuen Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit seinem Versicherungspartner HanseMerkur hat der DGV dieses Angebot entwickelt und dabei sogar den Leistungsumfang mit € 500,- Selbstbeteiligung verbessert.

Wer die DGV-GolfProtect Haftpflichtversicherung nutzen will, hat dazu zwei Möglicheiten: entweder kostenlos durch Einwilligung zur werblichen Ansprache durch den Versicherungspartner HanseMerkur oder gegen Zahlung von € 12,- je Kalenderjahr. Beide Varianten sind beim Leistungsumfang identisch. Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie das neue Angebot DGV-GolfProtect wahrnehmen wollen und werden Sie gegebenenfalls aktiv.

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz finden Sie online unter www.golf.de/Versicherung. Dort ist auch der unmittelbare Versicherungsabschluss der DGV-GolfProtect mit wenigen Klicks möglich. Sollten Sie Fragen zu DGV-GolfProtect haben, wenden Sie sich bitte direkt per Email an .

Wichtig zu wissen!
Weiterhin automatisch haftpflichtversichert über den DGV sind Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, sowie Schnuppergolfer und Probemitglieder.