Neue Bestimmungen zum Hygiene- und Infektionsschutz

Liebe Mitglieder und Gäste,

ab Mittwoch 1. Juli 2020 treten die neuen Corona Verordnungen der Landesregierung in Kraft. Wir haben daher unsere Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen entsprechend angepasst. Die detaillierten Bestimmungen finden Sie unter Aktuelle Spielinformationen.

Die wichtigsten Änderungen ab
1. Juli 2020 im Überblick

  • Eine Reservierung von Abschlagszeiten auf der Driving Range ist nicht mehr notwendig.
  • Die Umkleiden und Duschen sind wieder geöffnet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist ein Aufenthalt von maximal 4 Personen gleichzeitig möglich. Der Zugang wird über Nummerntafeln an den Eingangstüren geregelt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge.
  • Gruppenbildungen bis zu 20 Personen sind erlaubt.
  • Veranstaltungen und Turniere bis 100 Personen sind erlaubt, ab 01.08.20 bis 500 Personen.
  • SpielerInnen der Vorgabenklasse 1 (EGA-Stammvorgabe 4,4 oder besser) dürfen vorgabenwirksame EDS Runden und Turniere über 9-Loch spielen.
  • Das Durchspielen ist erlaubt.
  • MitarbeiterInnen im Restaurant Hofgut müssen nur bei direktem Kundenkontakt eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wir freuen uns auf weiterhin viele schöne Golftage gemeinsam mit Ihnen.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom GCDN