Neue Bestimmungen zum Hygiene- und Infektionsschutz
Liebe Mitglieder und Gäste,
ab Mittwoch 1. Juli 2020 treten die neuen Corona Verordnungen der Landesregierung in Kraft. Wir haben daher unsere Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen entsprechend angepasst. Die detaillierten Bestimmungen finden Sie unter Aktuelle Spielinformationen.
Die wichtigsten Änderungen ab
1. Juli 2020 im Überblick
- Eine Reservierung von Abschlagszeiten auf der Driving Range ist nicht mehr notwendig.
- Die Umkleiden und Duschen sind wieder geöffnet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist ein Aufenthalt von maximal 4 Personen gleichzeitig möglich. Der Zugang wird über Nummerntafeln an den Eingangstüren geregelt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge.
- Gruppenbildungen bis zu 20 Personen sind erlaubt.
- Veranstaltungen und Turniere bis 100 Personen sind erlaubt, ab 01.08.20 bis 500 Personen.
- SpielerInnen der Vorgabenklasse 1 (EGA-Stammvorgabe 4,4 oder besser) dürfen vorgabenwirksame EDS Runden und Turniere über 9-Loch spielen.
- Das Durchspielen ist erlaubt.
- MitarbeiterInnen im Restaurant Hofgut müssen nur bei direktem Kundenkontakt eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wir freuen uns auf weiterhin viele schöne Golftage gemeinsam mit Ihnen.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom GCDN